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Antragsformulare

Erstmaliger Leistungsbezug: 12 Monate nach Inkrafttreten des GAV VRM Maler- und Gipsergewerbe (frühestens ab dem 1.1.2018)

Das Leistungsgesuch muss spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Stiftung VRM eingehen. Die Rente wird um die Zeitspanne aufgeschoben, um welche das Gesuch zu spät eingereicht worden ist. Für das Einhalten der Frist sind Sie verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen nur ausgedruckte und unterschriebene Leistungsgesuche akzeptieren, die uns auf dem Postweg zugestellt werden. Bitte senden Sie ihr Gesuch per Einschreiben an:

Stiftung VRM Maler-Gipser
Oberwiesenstrasse 2
8304 Wallisellen
Telefon: 044 244 41 50
malergipser@vrmservices.ch
www.vrm-malergipser.ch