Anspruchsvoraussetzungen
Vom Vorruhestandmodell profitieren alle Mitarbeitenden, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:
- maximal fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter,
- Tätigkeit während mindestens 15 Jahren in der Maler- und Gipserbranche,
- davon die letzten sieben Jahre vor Leistungsbezug ununterbrochen in einem Maler und Gipserbetrieb gearbeitet.
Wichtig: Antrag mindestens sechs Monate vor dem beantragten Leistungsbeginn einreichen