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BVG / Pensionskasse

Die Bezüger/innen haben zusätzlich zur Überbrückungsrente einen Anspruch auf Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) in der Höhe von 18 % der Überbrückungsrente.

Bitte klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, ob ein Verbleib in derselben möglich ist.