VRM Maler-Gipser Header

Anspruchsvoraussetzungen

Vom Vorruhestandmodell profitieren alle Mitarbeitenden, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:

  • maximal fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter,
  • Tätigkeit während mindestens 15 Jahren in der Maler- und Gipserbranche,
  • davon die letzten sieben Jahre vor Leistungsbezug ununterbrochen in einem Maler und Gipserbetrieb gearbeitet.

Wichtig: Antrag mindestens sechs Monate vor dem beantragten Leistungsbeginn einreichen