In der Erkenntnis, dass die Arbeitnehmenden im Baugewerbe spätestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter den physischen Belastungen nur noch bedingt gewachsen sind, diese Arbeitnehmenden aber bezüglich ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung eine wesentliche Ressource für die Branche und den einzelnen Betrieb darstellen, wurde von den Sozialpartnern im Maler- und Gipsergewerbe, dem SMGV, der Gewerkschaft Unia und Syna ein paritätisch finanziertes Vorruhestandsmodell ausgehandelt. Dieses bietet den betroffenen Arbeitnehmenden die Möglichkeit, das Arbeitspensum im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber den gegenseitigen Bedürfnissen und den physischen Möglichkeiten anzupassen bzw. zu reduzieren, indem sie:
Das VRM Maler-Gipser ist in einem separatem Gesamtarbeitsvertrag geregelt, nämlich: GAV Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe (GAV-VRM)