VRM Maler-Gipser Header

Leistungen

  • Möglichkeit zur Arbeitszeitreduktion: Männer ab 60 Jahren, Frauen ab 59 Jahren.
  • Vorzeitig in den Ruhestand bei vollen Leistungen: Männer ab 63 Jahren, Frauen ab 62 Jahren.
  • Finanzierung: Beiträge ab 01.01.2017: 1,7% der SUVA-Lohnsumme, je zur Hälfte (0,85 %) paritätisch finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende (Lernende sind von der Beitragspflicht ausgenommen).

Leistungen:

  • Überbrückungsrente = Sockelbetrag von CHF 1175.–, zuzüglich 50% des ausfallenden leistungsbestimmenden Lohnes.
  • Der Bezüger/die Bezügerin einer Überbrückungsrente hat zusätzlich Anspruch auf Beiträge an die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) in der Höhe von 18% der Überbrückungsrente.
    Das Berechnungstool zeigt Ihnen wie Hoch Ihr Rentenanspruch ist.

Bedingungen:

  • Erstmaliger Leistungsbezug: 12 Monate nach Inkrafttreten des GAV VRM Maler- und Gipsergewerbe (frühestens ab dem 01.01.2018).
  • Ab diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich leistungsberechtigt: Männer ab 60 bis 65 Jahren, Frauen ab 59 bis 64 Jahren.
  • Die Überbrückungsrente wird direkt dem / der Arbeitnehmenden ausbezahlt.
  • Die minimale Reduktion der Arbeitszeit beträgt 20%.
  • Eine einmal beschlossene Reduktion kann erhöht, jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
  • Die Überbrückungsrente endet mit dem Erreichen des ordentlichen AVH-Alters.

Kürzung der Leistungen:

  • Wird eine Überbrückungsrente länger als 2 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen, wird die Rente folgendermassen gekürzt.


Leistungsbeginn im Jahren und Monaten bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Pensionsalter von  /  bisMaximal mögliche Beschäftigungsgradreduktion ohne Kürzung der Überbrückungsrente
5 Jahre4 Jahre und 1 Monat40.00%
4 Jahre3 Jahre und 1 Monat50.00%
3 Jahre2 Jahre und 1 Monat66.67%
2 Jahre3 Monate100%

Beispiel:

Hans Muster geht mit 61 ½ Jahren in den vorzeitigen vollständigen Ruhestand. Die Überbrückungsrente bezieht er damit für 3 Jahre und 6 Monate bis zur ordentlichen Pensionierung (65 Jahre). Eine ungekürzte Überbrückungsrente kann hingegen höchstens für 2 Jahre bezogen werden. Deshalb reduziert sich die ausbezahlte Überbrückungsrente mit 61 ½ Jahren auf die Höhe, welche Hans Muster bei einer Reduktion des Beschäftigungsgrades auf 50% zugestanden hätte.