VRM Maler-Gipser Header

Willkommen bei der Stiftung VRM Maler-Gipser(Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe)

Link zu Online Lohnmeldung (betrifft die SUVA-Lohnsumme 2023)
(ab 28.12.2023 aktiv)

In der Erkenntnis, dass die Arbeitnehmenden im Baugewerbe spätestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter den physischen Belastungen nur noch bedingt gewachsen sind, diese Arbeitnehmenden aber bezüglich ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung eine wesentliche Ressource für die Branche und den einzelnen Betrieb darstellen, wurde von den Sozialpartnern im Maler- und Gipsergewerbe, dem SMGV, der Gewerkschaft Unia und Syna ein paritätisch finanziertes Vorruhestandsmodell ausgehandelt. Dieses bietet den betroffenen Arbeitnehmenden die Möglichkeit, das Arbeitspensum im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber den gegenseitigen Bedürfnissen und den physischen Möglichkeiten anzupassen bzw. zu reduzieren, indem sie:

  • das zeitliche Arbeitspensum reduzieren,
  • bestimmte Tage pro Woche zu Hause bleiben,
  • sich für bestimmte Monate aus dem Arbeitsumfeld zurückziehen.

Das VRM Maler-Gipser ist in einem separatem Gesamtarbeitsvertrag geregelt, nämlich: GAV Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe (GAV-VRM)