Leistungen
- Möglichkeit zur Arbeitszeitreduktion: ab 60 Jahren.
- Vorzeitig in den Ruhestand bei vollen Leistungen: ab 63 Jahren.
- Finanzierung: Beiträge ab 01.01.2017: 1,7% der SUVA-Lohnsumme, je zur Hälfte (0,85 %) paritätisch finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende (Lernende sind von der
Beitragspflicht ausgenommen).
Leistungen:
- Überbrückungsrente = Sockelbetrag von CHF 1175.–, zuzüglich 50% des ausfallenden leistungsbestimmenden Lohnes.
- Der Bezüger/die Bezügerin einer Überbrückungsrente hat zusätzlich Anspruch auf Beiträge an die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) in der Höhe von 18% der Überbrückungsrente.
Das Berechnungstool zeigt Ihnen wie Hoch Ihr Rentenanspruch ist.
Bedingungen:
- Erstmaliger Leistungsbezug: 12 Monate nach Inkrafttreten des GAV VRM Maler- und Gipsergewerbe (frühestens ab dem 01.01.2018).
- Ab diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich leistungsberechtigt: alle Personen ab 60 bis 65 Jahren.
- Die Überbrückungsrente wird direkt dem / der Arbeitnehmenden ausbezahlt.
- Die minimale Reduktion der Arbeitszeit beträgt 20%.
- Eine einmal beschlossene Reduktion kann erhöht, jedoch nicht rückgängig gemacht werden.
- Die Überbrückungsrente endet mit dem Erreichen des ordentlichen AVH-Alters.
Kürzung der Leistungen:
- Wird eine Überbrückungsrente länger als 2 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen, wird die Rente folgendermassen gekürzt.
Leistungsbeginn im Jahren und Monaten bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Pensionsalter von / bis | Maximal mögliche Beschäftigungsgradreduktion ohne Kürzung der Überbrückungsrente |
5 Jahre | 4 Jahre und 1 Monat | 40.00% |
4 Jahre | 3 Jahre und 1 Monat | 50.00% |
3 Jahre | 2 Jahre und 1 Monat | 66.67% |
2 Jahre | 3 Monate | 100% |
Beispiel:
Hans Muster geht mit 61 ½ Jahren in den vorzeitigen vollständigen Ruhestand. Die Überbrückungsrente bezieht er damit für 3 Jahre und 6 Monate bis zur ordentlichen
Pensionierung (65 Jahre). Eine ungekürzte Überbrückungsrente kann hingegen höchstens für 2 Jahre bezogen werden. Deshalb reduziert sich die ausbezahlte Überbrückungsrente
mit 61 ½ Jahren auf die Höhe, welche Hans Muster bei einer Reduktion des Beschäftigungsgrades auf 50% zugestanden hätte.