Grundgedanke: Das Vorruhestandsmodell (VRM) wurde in der Erkenntnis ausgehandelt, dass die Arbeitnehmenden im Baugewerbe spätestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter den physischen Belastungen nur noch bedingt gewachsen sind, diese Arbeitnehmenden aber bezüglich ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung eine wesentliche Ressource für die Branche und den Betrieb darstellen. Das VRM bietet den betroffenen Arbeitnehmenden die Möglichkeit, das Arbeitspensum im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber den gegenseitigen Bedürfnissen und den physischen Möglichkeiten anzupassen bzw. zu reduzieren.
Haben Sie Mitarbeitende, die zwischen 55 und 60 Jahre alt sind? Dann ist es ratsam, erstmals abzuklären, ob für diese Mitarbeitenden ein VRM-Leistungsanspruch besteht. Die Voraussetzungen dazu finden Sie im Reglement VRM. Gehen Sie mit Ihrem/Ihrer Mitarbeitenden mögliche Anstellungsmodelle durch, die bei einem VRM-Leistungsbezug für beide Seiten passen. Nehmen Sie dazu auch das Berechnungstool zu Hilfe. Dieses zeigt die Einkommenssituation bei einem möglichen Anstellungsmodell auf.
Sind Sie und Ihr Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin sich darüber einig, wie ein künftiges Arbeitsmodell aussehen kann, benutzen Sie die Antragsformulare oder nehmen Sie bei weitergehenden Fragestellungen Kontakt mit der VRM-Durchführungsstelle auf.