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Arbeitnehmende

Grundgedanke: das Vorruhestandsmodell (VRM) ermöglicht den Arbeitnehmenden im Maler- und Gipsergewerbe 5 Jahre vor dem ordentlichen AVH-Pensionsalter die Arbeitszeit zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter mit vollen Leistungen mit einer Überbrückungsrente von rund 70% des durchschnittlichen Lohnes in den Ruhestand zu gehen. Das VRM wird paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 0.85 Lohnprozente finanziert. Die VRM-Leistungen finden Sie hier.

Sind Sie interessiert…

Nehmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt auf und sprechen Sie die Möglichkeit an, frühestens ab dem 60. Geburtstag von VRM-Leistungen zu profitieren. Informieren Sie ihn, dass Sie interessiert sind und unterbreiten Sie ihm auch, wie Sie sich ein mögliches, reduziertes Arbeitspensum ab diesem Zeitpunkt vorstellen.

Das Berechnungstool zeigt Ihnen auf, wie sich bei einer gewünschten Arbeitszeitreduktion Ihr mögliches Einkommen unter Berücksichtigung einer VRM-Leistung gestaltet.

Denken Sie daran: Sie müssen mindestens sechs Monate vor Leistungsbezug bei der Durchführungsstelle einen Antrag auf VRM-Leistung einreichen. Bei vorzeitiger Pensionierung wird den Bezügern / Bezügerinnen empfohlen, zwecks Erhalt der AHV-Altersleistungen selbst für die Mindestbeiträge besorgt zu sein.

Sind Sie und Ihr Arbeitgeber sich darüber einig, wie ein künftiges Arbeitsmodell aussehen kann, benutzen Sie die Antragsformulare oder nehmen Sie bei weitergehenden Fragestellungen Kontakt mit der VRM-Durchführungsstelle auf.